Die Steiermärkische Landesregierung hat am 15. März 2001 die Verordnung betreffend das Landschaftsschutzgebiet Südweststeirisches Weinland (Nr. 35) erlassen und dieses im September 2002 mit dem Prädikat „Naturpark“ ausgezeichnet.
Seither dürfen 15 Gemeinden des Bezirks Leibnitz die Auszeichnung “Naturpark” tragen und sich “Naturparkgemeinde” nennen. Sie engagieren sich um eine nachhaltige Entwicklung der Biodiversität in dieser wertvollen Natur- und Kulturlandschaft.
Ein Naturpark ist ein besonders erhaltenswerter Kulturlandschaftsraum, der durch Bewirtschaftung des Menschen entstanden ist. Ziel ist es die Landschaft in diesem Zustand zu erhalten und für die Bevölkerung und BesucherInnen durch Erholungs- und Bildungsangebote erlebbar zu machen.
Bis 2013 nannte sich der Naturpark in Anlehnung an das Landschaftsschutzgebiet: Naturpark Südsteirisches Weinland. Um die Region Südsteiermark aber optimal weiter stärken zu können wurde der Name an die Regionsbezeichnung angepasst.